Betriebskosten-Fehler entdeckt
Januar 17th, 2007
Christine Witty (wir badener) mit dem Allianz-Skandal-Taferl
Stadtrat Jowi Trenner berichtet von ersten Ergebnissen der Betriebskostenprüfung 2005 durch den Mieterschutzverband. In einem Haus seien den Gemeindemietern irrtümlich 5.928 Euro zu viel an Betriebskosten vorgeschrieben worden und mussten rückerstattet werden. Trenner spricht von „einer Spitze des Eisbergs“. Allianz-Immobilien-Gesellschafterin Helga Rajetzky wehrt sich.
Vier Positionen - Versicherung 2004, Rasenmäher-Reparatur, Feuerlöscher-Wartung und Instandhaltung Hausbesorger-Wohnung - sind irrtümlich den Mietern verrechnet worden. Stadtrat Trenner spricht von einem Skandal, weil dies erst ein erstes Ergebnis der Mieterschutz-Prüfung sei…
Helga Rajetzky: Dieser Irrtum entstand durch einen Kontierungsfehler, der auch uns - leider erst nach der Aussendung der Abrechnung - aufgefallen ist und im Einvernehmen mit dem Mieterschutzverband, mit dem wir generell gut zusammenarbeiten, korrigiert wurde. Nur die Verrechnung der Haftpflichtprämie 2004 betrifft alle Häuser. Von der Spitze eines Eisbergs kann man nicht sprechen.
Trenner fordert nun zusätzlich auch die Prüfung der Betriebskostenabrechnung von 2004 und 2006 und die Kündigung Ihres Vertrages durch die Gemeinde…
Rajetzky: Meiner Ansicht nach betreibt Trenner auf dem Rücken der Mieter ein politisches Spiel, das bereits geschäftsschädigend ist, wir haben daher rechtliche Schritte eingeleitet. Mangelnde Transparenz ist uns nicht vorzuwerfen.
Gerade das bezweifelt auch Ihr Auftraggeber, die Gemeinde. Per offenem Brief forderte Sie Bürgermeister Breininger auf, Transparenz herzustellen.
Rajetzky: Diesen Brief kenne ich aus den Medien. Zugestellt wurde er mir bisher nicht.
Trenner fordert wegen der irrtümlichen Verrechnung aus 2005 auch die Rücknahme der extrem erhöhten Betriebskostenvorschreibungen für 2007. Da gab es ja gegenüber 2006 kaum nachvollziehbare Explosionen, bis zu 30 %…
Rajetzky: Auch das lässt sich leicht aufklären. Die Basis unserer Betriebskosten-Vorschreibung sind die bis Anfang Dezember 2006 tatsächlichen Ausgaben des Jahres 2006 zuzüglich maximal 10%. In mehr als der Hälfte der Gemeindewohnhäuser mussten die Vorschreibungen nicht erhöht werden. Die Anpassung der Vorschreibungen erfolgte gesetzeskonform, eine Rücknahme würde lediglich bei der BK-Abrechnung zu erhöhten Nachzahlungen führen.
Auch die Mietzinse wurden drastisch erhöht - bis zu 32 %…
Rajetzky: Generell handelt es sich nicht um Mietzins-Erhöhungen sondern nur um eine Wertanpassung des „angehobenen Hauptmietzinses gemäß Paragraph 45“ Mietrechtsgesetz. Diese Valorisierung wird vom Bund vorgeschrieben. Die erstmalige Vorschreibung erfolgte noch vor unserer Verwaltungsübernahme, damals wurde bei einigen Mietern aufgrund sozialer Härte ein Nachlass gewährt. Es ist uns nicht bekannt bei welchen Mietern das der Fall ist, in solchen Fällen kann es zu derartigen drastischen Erhöhungen kommen. Uns sind bisher zwei derartige Fälle bekannt.
Was haben Sie den zwei betroffenen Personen gesagt?
Rajetzky: Dass sie uns Ihre seinerzeitigen Schreiben zur Verfügung stellen sollen, damit wir es klären können.
Die Ausgliederung der Gemeindewohnungen steht bevor - sind für die Mieter Nachteile zu erwarten?
Rajetzky: Rein rechtlich keinesfalls. Alte Verträge bleiben gültig. Neue Mieten werden sich wie bisher an den gültigen Richtwerten orientieren. Es wäre möglich übersichtliche Modelle für die Mietzinsgestaltung aufgrund von jeweiligen sozialen Verhältnissen von Mietern zu entwickeln, damit besondere Härten abgefedert werden könnten. Ich hätte schon einige Vorschläge.

2 Comments Add your own
1. Betriebskosten Blog &raqu&hellip | März 8th, 2007 at 11:51
[…] Den ganzen Artikel gint es hier. […]
2. Thomas | Mai 8th, 2007 at 10:44
Neu auf dem Markt ist jetzt eine einfache und im Moment noch kostenlose Hilfe für Mieter. betriebskostenCHECK (www.betriebskostenok.de) ist ein einfaches und schnelles Instrument Ihre Heiz- und Nebenkostenabrechnung logisch und auf Richtigkeit zu prüfen und somit potentielle Problembereiche der Abrechnung zu identifizieren.
Mit diesem innovativen Werkzeug können auch Nichtexperten eine qualifizierte Beurteilung der einzelnen Kostenkonzepte erhalten, wobei es sich dabei nicht nur um eine einfache Gegenüberstellung Ihrer Kosten zu durchschnittlichen Verbrauchswerten handelt. Vielmehr wird eine Vielzahl von Prüfprotokollen abgearbeitet. So wird zur Verifizierung Ihrer Abrechnung - in Hintergrund eine zweite Kontrollabrechnung, die auf der arensis online Heizkostenabrechnung basiert - erstellt.
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