Gratis-Dienst im Spital?
August 3rd, 2008
Rechtlich ist alles in Ordnung: Eine19-jährige Psychologie-Studentin unterschrieb einen PraktikantInnen-Ausbildungsvertrag des Landes, der sie zur Ableistung von Praktikums-Stunden in der Badener Psychiatrie „berechtigt“. Für ihre Tätigkeit bekommt sie jedoch keinen Cent. Das will ihr Vater nicht verstehen. Und stellt moralische Fragen…
Der Vater schüttelt den Kopf und kann es nicht glauben: „Das ist doch reine Erpressung! Meine Tochter braucht im Zuge ihrer Ausbildung zur Psychologin 480 Praktikumsstunden - das sind rund zweieinhalb Monate Fulltime-Arbeit. Und dafür bekommt sie keinen Cent? Was soll sie denn tun, wenn sie die Praktikumsstunden braucht?“
Der streitbare Mann geht zur Arbeiterkammer, um sich zu informieren. Dort sagt man ihm: Im Vertrag, den seine Tochter unterschrieben hat, steht klipp und klar, dass es sich um keinen Arbeitsvertrag sondern um einen Vertrag handelt, der die Ausbildung zum Inhalt hat. Der Volontär ist an keine fixen Arbeits- oder Anwesenheitszeiten gebunden.
„Dann frage ich mich aber, was die Heranziehung zum Betten-Reinigen mit der Ausbildung zur Psychologin zu tun hat“, wettert der Vater weiter. Und: „Sie muss zwar nicht anwesend sein, braucht aber ihre Praktikumsstunden!“
„Ich und noch zwei andere Praktikantinnen werden nicht zum Betten-Reinigen gezwungen, es wird aber sehr wohl von uns erwartet!“ bestätigt die Tochter. Ihr Vater vermutet: „Auf die Weise erspart sich das Spital - und damit das Land, von dem das Spital geführt wird, so manche Reinigungs- und Hilfskraft, die ordnungsgemäß zu bezahlen wäre!“
Derartige Volontärsverträge sind durchaus umstritten und nicht in allen Branchen üblich, aber nicht ungesetzlich. Arbeiterkammer-Experte Heigel kann nur sagen: „Praktikanten im Hotel-und Gastgewerbe sind zum Beispiel kollektivvertraglich geschützt. Hier aber handelt es sich um einen Sondervertrag, der das Landesbedienstetengesetz außer Kraft setzt.“
Der Vater der Spitals-Praktikantin will das nicht glauben: „Wo kommen wir hin, dass junge Leute erpresst werden, gleich zweieinhalb Monate gratis zu arbeiten? Wird demnächst auch ein Lehrling gar nichts mehr verdienen, weil er ja noch nicht fertig ausgebildet ist? Sind wir so weit gekommen?“
Der Arbeiterkammer-Experte sieht keine rechtliche Möglichkeit, derartige Sonderverträge anzufechten. „Das kann nur die Politik im Land entscheiden.“
Auch EU-Recht kommt bei dieser Art von Verträgen nicht zum Tragen.
Entry Filed under: baden, bezirk baden
1 Comment Add your own
1. Gabi Stockmann » Au&hellip | September 13th, 2008 at 07:06
[...] ließ sich wieder exmatrikulieren. Das war vor einem Jahr. Am 31. Juli las er in der Zeitung die Geschichte einer Wiener Psychologiestudentin, die in der Badener Psychiatrie im Zuge ihres Studiums während des Sommers 480 vorgeschriebene [...]
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