Prozess gegen Tierrechts-Aktivisten begann am 2. März 2010
März 3rd, 2010

Mit den Tierschützern solidarisierten sich im Vorfeld auch Vertreter der katholischen Kirchenbasis und der Palmers-Erbe
Riesen-Medienwirbel am Dienstag Vormittag im Wiener Neustädter Landesgericht. 13 Tierschützer müssen sich für ihre Aktionen vor dem Richter verantworten. Besonders umstritten ist die Anklage der Aktivisten nach Paragraf 278a - zur Bekämpfung „krimineller Organisationen“ wie z.B. Menschenschlepperei. Dass dieser Prozess in Wiener Neustadt, eine Fahrstunde entfernt von Wien, stattfindet, hat im Vorfeld die Tierschützer aufgeregt.
Da die meisten aus Wien kommen, schlägt sich die weite Anfahrt in den Kosten nieder. So rechnet jeder einzelne angeklagte Tierschützer mit mindestens 50.000 Euros an „Verteidigungskosten“, die er persönlich bezahlen muss. Weshalb die Klubobfrau der Grünen Niederösterreich, Dr. Madeleine Petrovic, kritisiert: „Den Prozess in Wr. Neustadt abzuhalten, kommt einer Rechtsverweigerung gleich.“ Petrovic will EU-Instanzen anrufen.
Was steht nun eigentlich in diesem Paragrafen 278a, der auch als Anti-Mafia-Paragraf (Bildung einer kriminellen Organisation) bekannt wurde?
Absatz 1 richtet sich u.a. gegen schwerwiegende strafbare Handlungen. Absatz 2 macht u.a. das „Anstreben von erheblichem Einfluss auf Politik und Wirtschaft“ kriminell verdächtig. Absatz 3 richtet sich u.a. gegen „Einschüchterung“. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Bei dem Prozess geht es - mangels Beweisen - nur wenig um „strafbare Handlungen“. Von den 13 Angeklagten müssen sich sechs allein wegen dem Paragrafen 278 a verantworten.
Zu dem Ziel, „erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft“ ausüben zu wollen, bekennen sich die Tierschützer, die unter anderem dem Verein gegen Tierfabriken (VgT) angehören. Sie wollen auf die Missachtung der Tierrechte aufmerksam machen - zum Teil erfolgreich: Die Käfighaltung ist in Österreich schon verboten.
Eine zentrale Figur der 13 Angeklagten ist VgT-Chef Martin Balluch. Auch ihm kann aber keine Straftat vorgeworfen werden. Er wird nur verdächtigt, nach außen hin als „legaler Tierrechtler“ aufzutreten, gleichzeitig aber militante Tierschutz-Kampagnen „mitzutragen“.
Was wird außer Paragraf 278a noch verhandelt? Sieben Angeklagten werden auch z.B. Droh-Aktionen oder Aktionen gegen Massentierhaltung vorgeworfen. Kleiderbauer-Chef Peter Graf sagte 2006 im Falter, er habe Drohbriefe erhalten und sei terrorisiert worden, um „pelzfrei“ zu werden. Aktionen gab es auch vor der Kleiderbauer-Filiale in Wr. Neustadt.
Der Verfassungsschutz hat jahrelang die Aktivitäten der Tierschützer bespitzelt, auch Unschuldige kamen ins Visier der Ermittler. „Die Polizei agiert wie der verlängerte Arm des politischen Gegners“, kommentiert Martin Balluch die Ermittlungen, die - so Balluch - dennoch kaum Straftatbestände ergaben. Die meisten Anklagen mussten mangels Beweisen schon fallen gelassen werden.
Am Dienstag eröffnete - begleitet von Demonstrationen vor dem Gericht - Mag. Sonja Arleth als Richterin den Prozess in Wr. Neustadt. Die Frage, die es zu klären gilt: Den Angeklagten muss die Bildung einer „kriminellen Organisation“ mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nachgewiesen werden. Eine „punktuelle Beteiligung an einzelnen Straftaten“ genüge nicht, so die Judikatur des Obersten Gerichtshofes. Alle Angeklagten bekannten sich „nicht schuldig“. NGOS befürchten, dass durch diesen Prozess „zivilgesellschaftliches Engagement“ kriminalisiert werden könnte.
Entry Filed under: wr. neustadt
1 Comment Add your own
1. Hans | April 10th, 2010 at 09:09
“13 Tierschützer müssen sich für ihre Aktionen verantworten” das klingt so als hätten sie etwas verbotenes gemacht. Tatsächlich werden ihnen Meinungen und Diskussionen in Foren vorgehalten…
Kommentieren Sie diesen Artikel
HTML teilweise erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback für diesen Artikel | Subscribe to the comments via RSS Feed