“Im Auftrag der Gesundheit”
März 4th, 2010

Der „Killer-Käse“ ist derzeit in aller Munde: Es wurden Fälle bekannt, wo Menschen nach dem Genuss von steirischem Quargel verstarben. Auslöser waren so genannte Listerien-Bakterien, die in vielen Lebensmitteln vorkommen.
Für den Wiener Neustädter Lebensmittelinspektor Stefan Steppert sind die Todesfälle nichts Außergewöhnliches. „In ganz Österreich sterben jährlich mehrere Menschen nach Verzehr von Listerien-Bakterien. Auch Erkrankungen sind häufig. Gefährdet sind Menschen mit schwacher Immunabwehr - Schwangere, Chemo-Patienten oder ältere Menschen.“
Auch im Aufsichtsbereich des Marktamtes Wiener Neustadt - immerhin 1600 Betriebe - wurden schon Fälle mit „Listerien“ aufgedeckt. Die Listerien-Bakterien, die nun in aller Munde sind, kommen in vielen Lebensmitteln, vor allem allen rohen, vor. Immunschwache Menschen können dadurch an der so genannten Listeriose erkranken, eine Krankheit mit grippeähnlichen Symptomen, die sehr böse verlaufen kann.
Listerien sind überall
Insbesondere mangelnde Hygiene führt zu einer Besiedelung von Lebensmitteln mit diesen Keimen. Erhitzen tötet die Bakterien.
Listerien können sich, anders als viele andere Bakterien, auch bei Temperaturen unter 4 Grad und wenig Sauerstoff vermehren. Daher schützt eine Vakuumverpackung die Lagerung im Kühlschrank nicht vor diesen Keimen.
Die drei Lebensmittelinspektoren in der Stadt haben genug zu tun: Sie überprüfen unangemeldet und routinemäßig alle Betriebe, die in irgendeiner Form Lebensmittel verkaufen, also auch zum Beispiel Apotheken.
EU-weite Kontrollen
Sie werden auch im Auftrag des Gesundheitsministeriums und der NÖ Landesregierung tätig. „Manchmal wird EU-weit nach gefährlichen Lebensmitteln gefahndet - und es ist kein Problem, diese innerhalb kürzester Zeit aus den Regalen zu räumen,“ weiß der Wiener Neustädter Lebensmittelinspektor Stefan Steppert.
13 % der Proben schlecht
Wenn die Inspektoren bei ihren Prüfungen tatsächlich fündig werden - immerhin ist das bei rund 13 % aller gezogenen Proben der Fall - muss Anzeige erstattet werden.
„Im Fall von kleineren Verstößen gibt es ein Organmandat und eine mündliche Abmahnung. Bei schweren Mängeln, die eine Gefahr für den Konsumenten bedeuten, wird im Extremfall der Betrieb oder ein Teil des Betriebes geschlossen, manchmal für einen Tag, manchmal für eine Woche, manchmal noch länger.“
Was wird beanstandet?
Klassische Fälle von Beanstandungen sind etwa zu wenig durchgebratene Hendln, unsaubere Küchen, abgelaufene Waren. Nur vereinzelt, aber doch, kommen auch Erkrankungen vor, die auf verdorbene oder kontaminierte Lebensmittel zurückzuführen waren.
Im Bezirk Wr. Neustadt-Land mit rund 800 Betrieben ist die Lebensmittelkontrolle Baden mit vier Mitarbeitern tätig.
„Von den im Vorjahr gezogenen 250 Proben waren 20 Prozent schlecht,“ bestätigt Lebensmittelinspektor Ing. Josef Engelhart im großen und ganzen die Erfahrungen seiner Kollegen vom Marktamt Wr. Neustadt.
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