Wir und die Bundespräsidenten

März 26th, 2010

gabineux

Naja, mögen sich manche denken. Wozu brauch ma überhaupt an Bundespräsidenten? ÖVP und Grüne haben sich gleich gar nicht groß den Kopf über geeignete Persönlichkeiten zerbrochen. Hamma eh den Fischer, er war ja im Prinzip eh okay. Beschaulich-repräsentativ eben.

Aber da bei uns der Bundespräsident nun mal vom Volk gewählt wird (im Gegensatz zu Deutschland), tät’s irgendwie blöd ausschauen, wenn ma nur einen Kandidaten hätten. So als ob uns die honorablen Personen langsam ausgehen….

Also kommt von rechts außen die Multi-Mutter Barbara Rosenkranz ins Spiel und aus einem ähnlichen Eck ein reifer Herr von der Christenpartei, dessen Name ma grad entfallen is…

Ansonsten keine Aufreger. Ein Habsburger hat’s nicht ins Rennen geschafft (Die dürfen nämlich als ehemaliges Herrschergeschlecht per Gesetz noch nicht, allerdings hatten wir 1986 mit Otto Scrinzi schon mal einen dezidiert rechtsextremen Kandidaten!). Und Baumeister Richie, auch eine Art von Herrschergeschlecht, ist diesmal auch nicht mit dabei, wahrscheinlich hat er zu viel sonstiges zu tun…

Naja, mögen sich manche denken. Wozu soll ma übahaupt wählen? Kostet eh wieder nua a Schweinegeld, was ma nicht haben. Was spricht dagegen, den Bundespräsidenten (Mindestkandidatenalter: 66+?) gleich auf Lebenszeit zu wählen, wie den Papst? Oder sie von der Bundesversammlung bestellen zu lassen, wie in Deutschland?

Andererseits: Jede Wahl weniger, auch wenn sie noch so bedeutungslos erscheint, ist letztlich ein demokratiepolitischer Rückschritt. Immerhin hatten wir Österreicher ja in der Vergangenheit auch einige ganz respektable KandidatInnen. Und immerhin gibt es seit 1920 vom Volk gewählte Bundespräsidenten in Österreich, nur in der NS-Zeit nicht…

Besser wäre, dieses Amt – das relativ unabhängig von tages- und wirtschaftspolitischen Zwängen ausgeübt werden kann – mahnend, politisch korrigierend, philosophisch und ein wenig verbal-visionärer (z.B. gegen Rechtslastigkeit, (Um)Weltzerstörung, Armut) auszuüben als dies derzeit der Fall ist. Dann wäre die repräsentative Hülle mit mehr Sinn erfüllt, sprich: motivierender und interessanter.

So wird man am 25. April sehen, wie viele Menschen es zur Wahlurne treibt. Zuletzt waren’s nur noch knapp über 70 %, 1998 immerhin noch fast 90 %.

Was darf der Bundespräsident eigentlich?

Der Bundespräsident hat Rechte und Pflichten. Er

  • empfängt ausländische Staatsoberhäupter.
  • muss die Republik Österreich im Ausland vertreten.
  • unterzeichnet Bundesgesetze.
  • ernennt den Bundeskanzler.
  • ernennt auf Vorschlag des Bundeskanzlers Minister und Staatssekretäre.
  • ist Oberbefehlshaber des österreichischen Bundesheeres.
  • verleiht Amtstitel, Berufstitel und Orden.
  • kann auf Vorschlag der Bundesregierung den Nationalrat oder jeden Landtag entlassen.
  • kann sogar die Regierung oder den Bundeskanzler entlassen.
  • unterschreibt Verträge, die zwischen Österreich und einem anderen Land geschlossen werden.
  • ist der Bundesversammlung verantwortlich.

Entry Filed under: menschen

Kommentieren Sie diesen Artikel

Required

Required, hidden

HTML teilweise erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Trackback für diesen Artikel  |  Subscribe to the comments via RSS Feed


Kategorien

 

März 2010
M D M D F S S
« Feb   Apr »
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031  

Archive