Zum Hintergrund:
Da sich aus den Richtlinien des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds für die Erstellung von Budgetvorschlägen von „Fonds-Krankenanstalten“ in Niederösterreich überproportionale finanzielle Belastungen für die Stadt Wiener Neustadt als Rechtsträger des a.ö. Krankenhauses ergeben, hat der Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt in seiner Sitzung vom 24. Mai 2006 die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Land Niederösterreich bezüglich einer Übernahme der Rechtsträgerschaft durch das Land beschlossen.
Daran anschließend wurde eine Expertengruppe eingesetzt und in der Sitzung des Gemeinderates am 27. September 2006 die Geschäftsordnung für das Verhandlungsteam gemäß dem Entwurf der NÖ Landesregierung beschlossen. Im Rahmen der am 12. Oktober 2006 in St. Pölten stattgefundenen Sitzung des Expertenteams wurde seitens der Vertreter des Landes die Gründung einer Betriebsführungsgesellschaft, an der die Rechtsträger Stadt Wiener Neustadt und Gemeinde Neunkirchen sowie ein Privater beteiligt sein sollen, als eine für die weiteren Verhandlungen sinnvolle Maßnahme vorgeschlagen.
In der Folge wurde dann die Maßnahme insofern abgeändert, als ein Konsortialvertrag abgeschlossen werden soll, in dem die zukünftige Zusammenarbeit mit der NÖ Landesklinikenholding und der Stadtgemeinde Neunkirchen betreffend einer gemeinsamen Ausschreibung eines Betriebsführungsmodells für beide Häuser sowie die daraus resultierende Möglichkeit der Übernahme der Rechtsträgerschaft durch das Land Niederösterreich geregelt ist.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 25. Oktober 2006 wurde der Abschluss einer Konsortialvereinbarung genehmigt. In der Folge fanden Gespräche über den Inhalt des Vertrages sowie die Teilnahmeunterlagen statt. Da seitens des Landes für 15. Dezember 2006 eine weitere Sitzung des Expertenteams anberaumt wurde, anderseits das Verfahren rasch durchgeführt werden sollte, wurde vom Gemeinderat am 07. Dezember 2006 ein Gemeinderatsbeschluss gefasst, demzufolge der Abschluss einer Konsortialvereinbarung zwischen der NÖ Landeskliniken-Holding, der Stadtgemeinde Neunkirchen und der Stadt Wiener Neustadt bezüglich Abstimmung der Verhaltensweisen der Vertragspartner in Bezug auf Übertragung der Gesamtbetriebsführung mittels Betriebsführervertrages an einen Betriebsführer unter Berücksichtigung einer möglichen zukünftigen Übernahme der Rechtsträgerschaft für die Krankenhäuser Wiener Neustadt und Neunkirchen durch das Land Niederösterreich gemäß den Entwürfen vom 04. und 05. Dezember 2006 genehmigt wurde. Des Weiteren wurde das Expertenteam der Stadt ermächtigt, geringfügige Änderungen, welche nicht zu einer Verschlechterung der Position der Stadt führen, vorzunehmen.
Letztendlich wurde die Kanzlei Vavrosky–Herbst–Kinsky Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Dr. Karl Lueger Platz 5, mit der Durchführung des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagsentscheidung beauftragt, wobei die damit verbundenen Kosten der Stadt Wiener Neustadt mit € 2.700 (exkl. USt und Barauslagen) begrenzt wurden. Die NÖ Landesklinik-Holding übernimmt gemäß § 3 Abs. 5 der Vereinbarung 25% der Kosten des Vergabeverfahrens, die restlichen Kosten werden von der Gemeinde Neunkirchen und der
In der Folge kam es zum Ausschreibungsverfahren (Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung) für die externe Betriebsführung der Krankenanstalten Neunkirchen und Wiener Neustadt und im Anschluss daran im April 2007 zu einem Verhandlungstermin mit dem Bieter.
Seitens der NÖ Landesklinikenholding wurde in der Folge der Entwurf für den Abschluss des Beratervertrages übermittelt. Seitens der Kanzlei Vavrosky – Herbst – Kinsky wurde mit Schreiben vom 27.06. 2007 festgehalten, dass gemäß § 32 Z.26 lit. h NÖ STROG für den Abschluss des Vertrages ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist, auch wenn – wie im Vertrag vorgesehen – der Berater nur dann und insoweit ein Entgelt erhält, als aus der Beratungstätigkeit wesentlich höhere Einsparungen als das ihm zustehende Entgelt erzielt werden können.
Der Beratervertrag wurde mit Email vom 09. Juli 2007 dem Betriebsführungsausschuss des Landes mit dem Ersuchen um Zustimmung übermittelt. Der Betriebsführungsausschuss des Landes hat mit Email vom 10. Juli 2007 mitgeteilt, dass gegen den Abschluss des Vertrages kein Einwand erhoben wird.
Im Beratervertrag, der mit der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft tritt, werden unter anderem Vertragsgegenstand (Unterstützung in der technischen, infrastrukturellen und medizinischen Betriebsführung), Umfang und Art der Beratertätigkeit sowie Vergütung (Verrechnung nach Manntagen, wobei eine Obergrenze mit € 1.427.995,41 exkl. Umsatzsteuer festgelegt wurde und nachvollziehbare Einsparungen in der Höhe von zumindest € 4.728.000,00 exklusive Umsatzsteuer eintreten müssen) geregelt.
Bei einer Übernahme des Krankenhauses durch das Land Niederösterreich tritt das Land in den Vertrag ein und übernimmt dann alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten.
· Drei Verordnungen über die Auflassung diverser Grundstücke
· Verordnung über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9802 „Dreipappelstraße – Luchspergergasse“
Auch ein Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion betreffend Wiederveranlagung von Geldmittel fand Eingang in die Tagesordnung und wurde einstimmig beschlossen.
Termin der nächsten Gemeinderatssitzung: Mittwoch, 26. September 2007, 14 Uhr.