So manche „NÖ Jugendkarte1424“ enthält offenbar nicht die richtigen Daten. „Manche Jugendliche sind mit falschen Geburtsdaten unterwegs, sie machen sich ein, zwei Jahre älter und erleichtern sich dadurch den Zugang zu Alkohol oder diversen Jugend-Parties,“ sagt Badens Stadtrat Trenner und zeigt Beweisstücke vor.
Die Jugendkarte können alle Jugendlichen zwischen 14 und 24 kostenlos bekommen. Sie bietet einige (auch finanzielle) Vorteile und gilt – begleitend zum Jugendgesetz – auch als Altersnachweis bei Veranstaltungen und auch bei Wahlen. Mehrere Eltern wandten sich an Jowi Trenner, als sie entdeckten, dass ihre Kids mit „manipulierten“ Jugendkarten unterwegs sind. Trenner machte auf das Problem „falsche Altersangabe“ im Badener Gemeinderat aufmerksam. Seine Fraktion, die Wir Badener, wollte, dass Jugendreferent Kurt Staska (ÖVP) bei der zuständigen NÖ Jugendlandesrätin vorstellig werden soll, um eine bessere Überprüfung zu veranlassen. Gemeinderat Gottfried Forsthuber von der Jungen ÖVP gesteht ein, dass es Fälle von Missbrauch geben kann, wenn bei der Ausstellung der Jugendkarte, etwa durch die ÖBB, vor Ort auf die Vorlage eines Passes verzichtet wird. „Trenner soll die Fälle, die ihm bekannt sind, einfach anzeigen,“ rät Forsthuber.
Besser prüfen nötig!
Im Gemeinderat blitzte der Wir Badener-Stadtrat mit seinem Dringlichkeitsantrag ab. „Bedauerlich, dass die Bürgermeisterin es nicht einmal wert gefunden hat, sich die Fälle, die mir vorliegen, anzuschauen und zu prüfen,“ sagt Jowi Trenner.
Grün-Gemeinderätin und Landtagsabgeordnete Dr. Helga Krismer meint: „Ich war immer gegen die Einführung dieser Karte. Besser hätte ich gefunden, wenn das Land den Jugendlichen ihre kostenpflichtigen Pässe oder Personalausweise sponsert. Dann wäre Missbrauch gar nicht erst möglich.“
Inzwischen braucht man allerdings zur Beantragung einer neuen Jugendkarte die Kopie eines Dokuments, das die Geburtsdaten enthält. Die bereits manipulierten Karten sind freilich zehn Jahre lang gültig.
Schon tragisch… für so schwerwiegende Angelegenheiten braucht es auf einen Fall einen „Dringlichkeitsantrag“!