Mit den Tierschtzern solidarisierten sich im Vorfeld auch Vertreter der katholischen Kirchenbasis und der Palmers-Erbe
Riesen-Medienwirbel am Dienstag Vormittag im Wiener Neustdter Landesgericht. 13 Tierschtzer mssen sich fr ihre Aktionen vor dem Richter verantworten. Besonders umstritten ist die Anklage der Aktivisten nach Paragraf 278a – zur Bekmpfung krimineller Organisationen wie z.B. Menschenschlepperei. Dass dieser Prozess in Wiener Neustadt, eine Fahrstunde entfernt von Wien, stattfindet, hat im Vorfeld die Tierschtzer aufgeregt.
Da die meisten aus Wien kommen, schlgt sich die weite Anfahrt in den Kosten nieder. So rechnet jeder einzelne angeklagte Tierschtzer mit mindestens 50.000 Euros an Verteidigungskosten, die er persnlich bezahlen muss. Weshalb die Klubobfrau der Grnen Niedersterreich, Dr. Madeleine Petrovic, kritisiert: Den Prozess in Wr. Neustadt abzuhalten, kommt einer Rechtsverweigerung gleich. Petrovic will EU-Instanzen anrufen.
Was steht nun eigentlich in diesem Paragrafen 278a, der auch als Anti-Mafia-Paragraf (Bildung einer kriminellen Organisation) bekannt wurde?
Absatz 1 richtet sich u.a. gegen schwerwiegende strafbare Handlungen. Absatz 2 macht u.a. das Anstreben von erheblichem Einfluss auf Politik und Wirtschaft kriminell verdchtig. Absatz 3 richtet sich u.a. gegen Einschchterung. Es drohen bis zu fnf Jahre Haft.
Bei dem Prozess geht es – mangels Beweisen – nur wenig um strafbare Handlungen. Von den 13 Angeklagten mssen sich sechs allein wegen dem Paragrafen 278 a verantworten.
Zu dem Ziel, erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft ausben zu wollen, bekennen sich die Tierschtzer, die unter anderem dem Verein gegen Tierfabriken (VgT) angehren. Sie wollen auf die Missachtung der Tierrechte aufmerksam machen – zum Teil erfolgreich: Die Kfighaltung ist in sterreich schon verboten.
Eine zentrale Figur der 13 Angeklagten ist VgT-Chef Martin Balluch. Auch ihm kann aber keine Straftat vorgeworfen werden. Er wird nur verdchtigt, nach auen hin als legaler Tierrechtler aufzutreten, gleichzeitig aber militante Tierschutz-Kampagnen mitzutragen.
Was wird auer Paragraf 278a noch verhandelt? Sieben Angeklagten werden auch z.B. Droh-Aktionen oder Aktionen gegen Massentierhaltung vorgeworfen. Kleiderbauer-Chef Peter Graf sagte 2006 im Falter, er habe Drohbriefe erhalten und sei terrorisiert worden, um pelzfrei zu werden. Aktionen gab es auch vor der Kleiderbauer-Filiale in Wr. Neustadt.
Der Verfassungsschutz hat jahrelang die Aktivitten der Tierschtzer bespitzelt, auch Unschuldige kamen ins Visier der Ermittler. Die Polizei agiert wie der verlngerte Arm des politischen Gegners, kommentiert Martin Balluch die Ermittlungen, die – so Balluch – dennoch kaum Straftatbestnde ergaben. Die meisten Anklagen mussten mangels Beweisen schon fallen gelassen werden.
Am Dienstag erffnete – begleitet von Demonstrationen vor dem Gericht – Mag. Sonja Arleth als Richterin den Prozess in Wr. Neustadt. Die Frage, die es zu klren gilt: Den Angeklagten muss die Bildung einer kriminellen Organisation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden. Eine punktuelle Beteiligung an einzelnen Straftaten genge nicht, so die Judikatur des Obersten Gerichtshofes. Alle Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. NGOS befrchten, dass durch diesen Prozess zivilgesellschaftliches Engagement kriminalisiert werden knnte.
„13 Tierschtzer mssen sich fr ihre Aktionen verantworten“ das klingt so als htten sie etwas verbotenes gemacht. Tatschlich werden ihnen Meinungen und Diskussionen in Foren vorgehalten…