Dr. Hans Otto Schmidt hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Sammelklage gegen Temelin eingebracht.
Der Wahl-Wolfsthaler Dr. Hans Otto Schmidt kämpft auf ungewöhnlichem Weg gegen das tschechische Atomkraftwerk Temelin. Der Anwalt, der in Wien eine Kanzlei betreibt, hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Individualbeschwerde gegen Temelin eingebracht. Dieser haben sich in den letzten Monaten schon 35 weitere Menschen angeschlossen.
Ihnen allen ist eines gemeinsam: Sie fürchten im Falle eines Unglücks um die Bedrohung ihres Lebensraumes. Denn die derzeit herrschende 30 Kilometer-Sperrzone rund um Atomkraftwerke reicht bei weitem nicht zum Schutz der Menschen aus. „Tschernobyl oder auch – ganz aktuell – Fukushima haben dies längst in aller Härte gezeigt“, so Dr. Schmidt zur Motivation der Klagseinbringung. Tschechien habe im Fall von Temelin weder nötige Sicherheitsvorkehrungen getroffen noch die Notfallsgebiete, die sich auch auf Österreich erstrecken, definiert. Dadurch seien Menschenrechte und die Souveränität Österreichs beeinträchtigt.
Interessenten können sich der Beschwerde im übrigen noch anschließen. Dazu muss dem Rechtsanwalt eine Vollmacht gegeben werden, die mit einmaligen Kosten von 120 Euro verbunden ist. Weitere Kosten fallen nicht an.